Erbrecht - Kanzlei Gencay

Ich berate meine Mandanten bei dem Entwurf und der Gestaltung von Testamenten und vertrete ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Testament

Haben Sie bestimmte Vorstellungen davon, wie Ihr Vermögen im Falle Ihres Ablebens unter Ihren Verwandten verteilt werden soll, so können Sie diese in einem Testament regeln. 

Gerne unterstütze ich Sie dabei, zu klären, welche Testamentsgestaltung für Sie die bestmögliche ist.


Gesetzliche Erbfolge

Wird keine testamentarische Regelung getroffen, so gilt die gesetzliche Erbfolge.

Die gesetzliche Erbfolge ist detailliert im Gesetz geregelt. Der Erblasser wird von seinen Verwandten beerbt. Dabei ist das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners zu berücksichtigen.

Das Gesetz teilt den Grad der Verwandtschaft in Ordnungen ein. 

In welcher Reihenfolge geerbt wird, hängt davon ab, welcher Ordnung ein Erbe angehört. 

Erben erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers, seiner Enkel und Urenkel. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers, sowie seine Geschwister, Nichten, Neffen. Erben dritter Ordnung sind die Großeltern und deren Nachkommen, also Tante, Onkel, Cousine, Cousins des Erblassers. Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern.