Opferschutz - Kanzlei Gencay

Im Opferschutz nehme ich die Rechte von Verletzten einer Straftat u.a. im Strafverfahren, im Schadenersatzverfahren und im Opferentschädigungsverfahren wahr.

Strafverfahren

Im Strafverfahren vertrete ich meine Mandanten von Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. 

Ich kann Sie als Zeugenbeistand vertreten und begleite Sie dann zu Ihrer Zeugenaussage. 

Unter bestimmten Vorraussetzungen können Sie sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen.

Als Nebenkläger sind Sie selbstständiger Verfahrensbeteiligter und haben umfassende Rechte, wie z.B. das Akteneinsichtsrecht, das Fragerecht, Anwesenheitsrecht während der Hauptverhandlung. Welche Rechte Sie im Strafverfahren haben, hängt u.a. davon ab, welche Straftat vorliegt, wie alt Sie zum Zeitpunkt der Straftat waren, welche Verletzungsfolgen bei Ihnen vorliegen.


Schadenersatzansprüche

Sollte Ihnen ein seelischer Schaden oder ein Vermögensschaden entstanden sein, so können Sie vom Schädiger Schaden- bzw. Schmerzensgeld verlangen. 

Die Höhe Ihres Anspruchs hängt davon ab, welcher Schaden bzw. welche Verletzungsfolgen bei Ihnen vorliegen. 

Ihr Anspruch kann unabhängig vom Strafverfahren in einem gesonderten Zivilverfahren eingeklagt werden. 

Als Verletzte einer Straftat haben Sie die Möglichkeit, den Schadenersatz bwz. das Schmerzensgeld im Strafverfahren geltend zu machen (Adhäsionsverfahren). Dadurch bleibt Ihnen ein zweites Verfahren vor einem Zivilgericht erspart und Beweise, die im Strafverfahren erhoben werden, können auch für die Begründung Ihres Anspruchs genutzt werden.


Opferentschädigung

Der Staat ist dafür verantwortlich, Verbrechen zu verhindern und seine Bürger zu schützen. Werden Sie dennoch Opfer einer Gewalttat, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Der Katalog der Leistungen nach dem OEG geht von der Übernahme der Kosten für Heilbehandlung bis zur Rente. Ziel des OEG´s ist es, die leibliche und seelische Gesundheit soweit wieder herzustellen, dass Geschädigte in die Gesellschaft zurückkehren können.